B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Wittenbeck

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenbeck hat in ihrer Sitzung am 04.04.2017 den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 für den Strandbereich, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text Teil (B) gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Die Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers in Bezug auf die auszulegenden Unterlagen und auf die geänderten Anforderungen des Baugesetzbuches, Einstellen der Unterlagen in das Internet im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan den Bebauungsplan Nr. 10 sowie die zugehörige Begründung mit Umweltbericht und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 31.05 2017 bis zum 03.07.2017 öffentlich aus.

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenbeck in der Sitzung am 04. April 2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 für den Strandbereich, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text Teil (B) begrenzt:

  • im Norden durch die Begrenzung des Küstenschutzwaldes
  • im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft
  • im Westen durch Flächen für die Landwirtschaft
  • im Süden durch Flächen für die Landwirtschaft.

Wiederholte Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenbeck in ihrer Sitzung am 04.04.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 für den Strandbereich, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text Teil (B) , und die dazugehörige Begründung liegen wiederholt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.09.2017 bis einschließlich 06.10.2017 während der Dienstzeiten im Amt Bad Doberan-Land, Bauamt, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten hier die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Wittenbeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Innenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist.

 

Schriftliche Stellung­nahmen richten Sie bitte an das Amt Bad Doberan-Land, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan, Tel.: 038203 / 701-61 oder schreiben Sie eine E-Mail an: inge.rieck@doberan-land.de

 

Planunterlagen

  • Planzeichnung
  • Lage Plangebiet auf dem Luftbild
  • Teil-B Text
  • Begründung

 

Gutachten

  • Faunistische Bestandserfassung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) als Beitrag zum Umweltbericht

 

Umweltrelevante Stellungnahmen

  • Forstamt Bad Doberan
  • Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
  • Landkreis Rostock_Untere Bodenschutzbehörde
  • Landkreis Rostock_Untere Naturschutzbehörde
  • NABU
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
  • Wasser-und Bodenverband
  • Zweckverband Kühlung