B-Plan Nr. 19 Börgerende-Rethwisch
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Börgerende-Rethwisch hat in ihrer Sitzung am 26.09.2017 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Buswendeschleife Rethwisch“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die Kreisstraße DBR 9
Im Osten: durch die Sporthalle
Im Süden: durch Ackerflächen
Im Westen: durch das Wohngrundstück Schulstraße 8
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Börgerende-Rethwisch gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Buswendeschleife Rethwisch“ – bestehend aus der Planzeichnung, und die dazugehörige Begründung – liegen in der Zeit vom 09.02.2018 bis einschließlich 09.03.2018 während der Dienstzeiten im Amt Bad Doberan-Land, Bauamt, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten hier die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail möglich), oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 19 „Buswendeschleife Rethwisch“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Börgerende-Rethwisch den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Innenbereichssatzung nicht von Bedeutung ist.
Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an das Amt Bad Doberan-Land, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan, Tel.: 038203 / 701-61 oder schreiben Sie eine E-Mail an: inge.rieck@doberan-land.de
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung …»
B-Plan Nr. 19_Planzeichnung_Auslegung
B-Plan Nr. 19_Begründung_Entwurf
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