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Pläne zur Erhöhung der Kreisumlage und die Folgen

Am 23. März 2022 wurden die amtsangehörigen Gemeinden vom Landkreis informiert, dass dieser einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr plant. Weil der Haushaltsplan eine deftige Erhöhung der Kreisumlage enthält, erhielten die Gemeinden die Möglichkeit, bis zum 8. April 2022, Stellung zu der Planung zu nehmen.

Zur Beteiligung der Kommunen, immerhin die Hauptfinanziers des Landkreis, musste die Verwaltung vor einigen Jahren gerichtlich gezwungen werden. Entsprechend halbherzig wird das Beteiligungsverfahren vom Landkreis gehandhabt. Eine qualifizierte Stellungnahme, unter Einbeziehung der Gemeindevertretungen, ist in zwei Wochen nicht zu leisten. Abgesehen vom Satzungsentwurf, stehen den Gemeinden auch keine Unterlagen zur Verfügung.

Aufgrund der Brisanz für die Gemeindehaushalte lehnten alle neun Bürgermeister, als gesetzliche Vertreter der Gemeinden, das Begehren des Landkreis zur Erhöhung der Kreisumlage ab.
Diese, gut zu begründenden Ablehnungen wurden der Kreisverwaltung fristgerecht zugestellt. Bekundet wurde darin auch der Wille der Gemeinden, alle Rechtsmittel zur Verhinderung der zusätzlichen Zahlungen auszuschöpfen. Die begehrten Zahlungen betragen für die amtsangehörigen Gemeinden rund 0,7 Millionen Euro, die zu den bisher für 2022 veranschlagten 5,6 Millionen Euro Kreisumlage hinzukommen.

Die Kreisumlage erreicht damit eine Höhe, die viele Kommunen aus eigenem Aufkommen nicht aufbringen können. Die amtsangehörigen Gemeinden haben für das Jahr 2022 rund 20,8 Millionen Euro Ausgaben geplant, von denen schon jetzt 2,5 Millionen Euro nicht durch Einnahmen gedeckt werden können. In einigen Gemeinden sind die Hälfte der Haushaltsaufwendungen Ausgaben für Verwaltung. Während die Kostensteigerungen für die ehrenamtliche Verwaltung und die Amtsumlage moderat geblieben sind, holt sich der Landkreis, was er kriegen kann.

Mit der Kreisumlage finanzieren die Landkreise den größten Teil ihrer Ausgaben. Erhoben wird diese von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Sie setzt sich zusammen aus der Grundlage, multipliziert mit dem Hebesatz. Die Grundlage wird jährlich durch die Landesregierung berechnet und festgesetzt. Die Hebesätze legen die Landkreise selbst fest. Eine Deckelung oder andere Instrumente zur Berücksichtigung von Interessen der Kommunen sind nicht vorgesehen.
In der Kommunalverfassung steht im § 88, Absatz 2, zum Wesen der Landkreise:

Die Landkreise sorgen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben für eine bürgernahe Verwaltung zum Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner sowie der kreisangehörigen Gemeinden nach den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung. Sie unterstützen die Gemeinden in der Erfüllung ihrer Aufgaben und tragen zum Ausgleich ihrer Lasten bei.

Von den Autoren der Kommunalverfassung war das nicht einmal zynisch gemeint. Sie glaubten wohl ernsthaft an eine freiwillige Selbstbeschränkung bei den Kreisverwaltungen.

Wegen fehlender Unterlagen für eine echte Beteiligung, können wir nur Vermuten, dass zur Finanzierung des Haushaltsentwurfes, der § 91 der Kommunalverfassung nicht hinreichend ausgeschöpft wurde. Dort steht im Absatz 2:

Werden Landkreise durch das Land zur Erfüllung von Aufgaben nach § 89 Absatz 4 verpflichtet oder werden ihnen durch das Land Aufgaben nach § 90 Absatz 1 übertragen, so ist dabei gleichzeitig über die Deckung der Kosten zu entscheiden. Führt die Erfüllung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Landkreise, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Kostenfolgeabschätzungen sind unter Beteiligung der kommunalen Verbände vorzunehmen. Der finanzielle Ausgleich ist zeitgleich mit der Aufgabenübertragung zu gewähren. Dieser ist in der Rechtsvorschrift zu regeln, die die Aufgabenübertragung anordnet, oder zeitnah im Finanzausgleichsgesetz zu regeln.

Im Besonderen ist damit die Finanzierung der Kinderbetreuungskosten gemeint. Bundes- und Landesgesetze dazu ziehen immense Kostensteigerungen nach sich, die direkt oder indirekt (über die Kreisumlage) die Gemeinden belasten. Für 2022 wurden den amtsangehörigen Gemeinden 3,1 Millionen Euro für die Planung von Kinderbetreuungskosten auferlegt, also mit 15 Prozent der Gesamtausgaben keine vernachlässigbare Summe. Der bequeme Weg einer Umlagenerhöhung sollte die Kreisverwaltung nicht dazu verleiten, einer Konfrontation mit der Landes- oder Bundesregierung aus dem Weg zu gehen.
Gleichfalls nur zu vermuten ist Einsparungspotential bei freiwilligen Ausgaben des Landkreises. Die Lage für unsere Gemeinden ist ernst. Da sollte sich auch der Landkreis weitestgehend auf seine Kernkompetenzen beschränken.

Die kommunale Selbstverwaltung ist in Artikel 28 des Grundgesetzes geschützt. Die offensichtlich zu Lasten der Kommunen eskalierende Bürokratie ist auf dem besten Weg, die kommunale Selbstverwaltung zur Farce zu degradieren. Auf bis zu dreiviertel ihrer Haushaltsausgaben haben die amtsangehörigen Gemeinden keinen Einfluss. Schon jetzt stellen sich gewählte Volksvertreter die Frage, ob ihr Mandat überhaupt noch Sinn hat. Lediglich der Geldbeschaffung einer überbordenden Bürokratie zu dienen, ist den meisten zu wenig.

Für die Auswirkungen dieser, vom Landkreis auf die Spitze getriebenen Politik, gibt es viele Veröffentlichungen, auf die hier allgemein verwiesen werden soll. Eine erschöpfende Darstellung des Problems würde Bücher füllen.
Wir appellieren an die Kreistagsabgeordneten, genau abzuwägen, ob das Begehren der Kreisverwaltung angemessen und mit der Kommunalverfassung zu vereinbaren ist. Im Zweifel fragen Sie ihre Bürgermeister.

Ulf Lübs
Amtsvorsteher

Hilfe für die Ukraine / Допомога Україні

Alles Wissenswerte im Zusammenhang mit Ukraine-Hilfe hat der Landkreis auf seiner Internetsite veröffentlicht:

https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/aktuelles/news/2022/Hilfe-Ukraine.html

Nachruf

Am 25. März 2022 wurde Uwe Kahl, im Alter von 79 Jahren, mitten aus dem Leben gerissen. Mit Ihm verlieren wir ein langjähriges und aktives Mitglied des Amtsausschusses, des Hauptausschusses sowie des Schulausschusses. Er war seit 2004 Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Nienhagen.

Sein plötzlicher Tod hat uns tief betroffen gemacht.

Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten.

Der Amtsvorsteher

Kinderbetreuung im Amtsbereich

Bis Ende 2019 wurden im Altkreis Bad Doberan Anträge für Kita-Plätze von den kommunalen Ämtern bearbeitet. Dazu gab es entsprechende Verträge mit dem Landkreis, die der Landrat zu 2020 gekündigt hat. Als Gründe dafür wurden die Vereinheitlichung der Verfahren innerhalb des Landkreises und die Steigerung der Effizienz bei der Bearbeitung genannt.
Für unsere Eltern im Amtsbereich bedeutete dies, dass die Anträge fortan in Güstrow bearbeitet wurden. Die Expertise der Sachbearbeiter in den Ämtern wurde nicht mehr benötigt, die Güstrower Kollegen im Jugendamt machen das mit. Soweit die Theorie. Doch es kam, was viele Verwaltungsfachleute kommen gesehen hatten. Völlig überraschend kamen doch Anträge zur Kinderbetreung aus den Kommunen des Altkreises. Es kam zu einem Bearbeitungs-Rückstau, dessen Leidtragenden viele junge Familien waren.

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Impffahrten nach Laage

Der DRK Kreisverband Bad Doberan e. V. organisiert den Termin und die Fahrt mit Kleinbussen zum Impfzentrum für Impfberechtigte mit einem Brief vom Land Mecklenburg – Vorpommern. Sie werden von zu Hause abgeholt, nach Laage gefahren und wieder nach Hause zurück. Der DRK Kreisverband organisiert die Fahrt und ihren Impftermin. Die Kosten pro Person betragen 15,- €. Die Telefonnummer zur Anmeldung ist: 038203-750131
Mehr Informationen im Merkblatt des DRK als PDF zum Herunterladen.

Broschüre zum 30. Jahrestag des Bestehens des Amtes Bad Doberan-Land

Unter dem Motto Informativ, servicefreundlich und hilfreich bereitet die BVB-Verlagsgesellschaft mbH momentan die Jubiläumsbroschüre vor, die in einem modernen, hochwertigen Layout aktuelle Fakten, Adressen und Fotos für Bürger, Neubürger und Touristen präsentiert.

Neben touristischen Highlights werden geschichtliche Hintergründe des Amtes erläutert. Auch Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Gesundheitsangebote, Sport- und Kulturangebote sowie Vereins- und Kirchenaktivitäten werden klar gegliedert vorgestellt. Sinnvoll ergänzt wird die Broschüre durch einen alphabetischen Wegweiser quer durch das Amtsgebäude, der die Frage Was erledige ich wo? konkret beantwortet.

Alle einheimischen Unternehmen, vom kleinen Familienbetrieb bis zum Großunternehmen, erhalten die Gelegenheit, sich in dieser multimedialen Publikation werbewirksam und dauerhaft zu präsentieren. Neben der Druckausgabe wird die gesamte Broschüre auch im Internet unter www.findcity.de abrufbar sein. Jede Anzeige wird aus der Online-Publikation zur Homepage des inserierenden Unternehmens verlinkt.

Herausgegeben wird die Jubiläumsbroschüre von der BVB-Verlagsgesellschaft, die seit 30 Jahren Städte und Kommunen erfolgreich bei der Öffentlichkeitsarbeit betreut. In den nächsten Wochen wird Frau Maren Wiebke, eine Mitarbeiterin des BVB-Verlags, interessierten Gewerbetreibenden im Amt Bad Doberan-Land die Möglichkeiten für eine Präsentation vorstellen.

Ablauf von Corona-Impfungen im LK-Rostock

Auf Anfrage, zu den Ausführungsmodalitäten im Landkreis Rostock, teilt der Landrat mit: Die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Brief vom Land und werden darin über Ihre Impfberechtigung informiert. Einen Termin können Sie dann telefonisch oder online vereinbaren. Die entsprechende Website und Rufnummer der Hotline wird in dem Brief mitgeteilt.

Nur zwischen Güstrow und dem Impfzentrum in Laage und zurück fährt ein Impfshuttle. Der Fahrplan ist so abgestimmt, dass er mit fünf Regionalzuglinien und zahlreichen Buslinien in Güstrow gute Umsteigemöglichkeiten bietet. Ein Shuttleservice des Landkreises Rostock ist nicht vorgesehen.

Des Weiteren ist der Parkplatz am Impfzentrum für die zu impfenden Personen kostenfrei. Das Parkticket wird gleich bei der Anmeldung im Impfzentrum mit entwertet. Die Besucher des Impfzentrums müssen der Beschilderung für den Impfparkplatzfolgen.

Die Prüfung, ob Anspruch auf einen Transport durch die Krankenkassen besteht, obliegt den Bürger/ innen.