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Deckenerneuerung der L12 Heiligendamm – Kühlungsborn – Änderung der Ausführungszeiten

Deckenerneuerung der L 12 Heiligendamm –Kühlungsborn

Änderungen der Ausführungszeiten

Im Zeitraum vom 20.05.2019 bis 24.05.2019 kommt es zwischen Wittenbeck/Hinter Bollhagen auf Grund von Fräsarbeiten zu Verkehrseinschränkungen (Vollsperrung – Anlieger frei).

Die Asphaltierungsarbeiten werden voraussichtlich in folgenden Abschnitten bei Vollsperrung durchgeführt (in diesem Zeitraum sind die Zufahrten zu den Grundstücken nur zu Fuß zu erreichen)

1.Bauabschnitt 25.05.2019 bis 29.05.2019 Gabelung Steffenshagen – Kreisverkehr Heiligendamm

2.Bauabschnitt 03.06.2019 bis 05.06.2019 Bushaltestelle „Nasse Ecke – Waldstraße

3. Bauabschnitt 05.06.2019 bis 07.06.2019 Waldstraße – Gabelung Steffenshagen

 

Information des Straßenbauamtes Stralsund über die Straßenbaumaßnahme auf der L12 und L11

25.03.2019

Pressemitteilung

Straßenbaumaßnahme

L 12 – Deckenerneuerung von Kühlungsborn bis Kreisverkehr Heiligendamm Ost

Auf der Landesstraße L 12 zwischen Kühlungsborn und dem Kreisverkehr Heiligendamm Ost und auf der Landesstraße L 11 in Kühlungsborn Schloßstraße wird voraussichtlich ab dem 01.04.2019 bis zum 18.07.2019 die alte Fahrbahndecke erneuert. Die vorhandene Asphaltdecke wird zu diesem Zweck in voller Breite abgefräst und durch eine neue Asphaltdecke ersetzt. Die Baulänge beträgt auf der L12 ca. 11 km und auf der L 11 ca. 1,3 km. Gleichzeitig ist der barrierefreie Umbau der in diesem Bereich befindlichen Bushaltestellen geplant.

Da die vorhandenen Straßenbreiten nicht ausreichen, alle anstehenden Arbeiten bei halbseitiger Sperrung der Straße auszuführen, ist es notwendig, den gesamten Bereich während der Bauzeit abschnittsweise für den Durchgangsverkehr voll zu sperren.

Die Vollsperrung der Fahrbahn ist notwendig, weil der erforderliche Sicherheitsraum neben dem Einbaugerät (z.B. Asphaltfertiger) nicht genügend Platz zur Abwicklung des Verkehrs lässt.

Eine weiträumige Umfahrung wird entsprechend ausgeschildert (siehe Anlage). Der Anliegerverkehr ist weiterhin mit Einschränkungen möglich. Die Baufirma wird alle direkt betroffenen Anwohner laufend über die zu erwartenden Einschränkungen informieren (per Flyer). Gleichzeitig informieren die jeweiligen Gemeinden über ihre eigenen WebSeiten zeitnah über die bevorstehenden Behinderungen.

Die Asphaltarbeiten sind wie folgt geplant:

  1. BA 01.04.2019 – 12.04.2019 (Bereich Vorder Bollhagen – Kreisel Rennbahn)
  2. BA 23.04.2019 – 26.04.2019 (Bereich Heiligendamm)
  3. BA 06.05.2019 – 01.07.2019 (Bereich Wittenbeck – Hinter Bollhagen)
  4. BA 10.04.2019 – 24.05.2019 (Bereich Kühlungsborn)
  5. BA 01.07.2019 – 18.07.2019 (Bereich Kühlungsborn)

Die Veröffentlichung der genannten Bauzeiten erfolgt unter Vorbehalt. Je nach Witterung bzw. durch eventuell auftretende technische Probleme können sich die Ausführungszeiten kurzfristig ändern.

Kostenträger dieser Baumaßnahme ist das Land Mecklenburg – Vorpommern, endvertreten durch das Straßenbauamt Stralsund. Die Auftragssumme beträgt 2,3 Mio EUR. Mit der Bauausführung wurde die Firma STRABAG AG aus Rostock beauftragt.

In Vertretung
Manfred Borowy

Sperrung_Übersichtsplan

 

Mitteilung der Amtsvorsteherin zu geplanten Gemeindefusionen

Zum Ostseezeitungsbericht vom 22. März zum Einwohnerforum über Gemeindefusion in Elmenhorst möchte ich klarstellen:
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Straßensperrung von Kühlungsborn bis Kreisverkehr Heiligendamm Ost

Im Zuge der Straßenbaumaßnahme „Deckenerneuerung von Kühlungsborn bis Kreisverkehr Heiligendamm Ost“ kommt es abschnittsweise zu Vollsperrungen. Die Baumaßnahme soll voraussichtlich vom 01.04.2019 bis zum 15.07.2019 erfolgen.

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Sprechzeiten des Amtes

Dienstags: 9.00 bis 11.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwochs: 9.00 bis 11.30 Uhr
Donnerstags: 9.00 bis 11.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Das neue Melderecht

Seit 1. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetz. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist.
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