öffentliche Bekanntmachungen des Amtes (ausschließlich)

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag und die Wahl zum Landtag Mecklenburg- Vorpommern

Einsicht Wählerverz. verbundene Wahlen

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen

Neues Schutzgebiet für freilebende Katzen im Amt Doberan-Land.

Das Veterinäramt des Landkreises Rostock hat den Geltungsbereich der Katzenschutzverordnung des Landkreises Rostock erweitert.

Vom 27. Mai an gilt die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen auch im Amt Doberan-Land mit ihren Gemeinden.

Die Verordnung regelt den Umgang mit freilebenden Katzen, legt Pflichten für die Halter*innen von Hauskatzen fest und soll so die unkontrollierte Vermehrung von Katzen verhindern. 2. ÄndVO zum Schutz freilebender Katzen

Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters in die Gemeindevertretung Bartenshagen-Parkentin

Bekanntmachung Ausscheiden und Nachrücker eines Vertreters GV Parkentin

Amtsausschusssitzung am 15. März 2021

Am Montag, den 15. März 2021, findet um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Amtes Bad Doberan-Land eine öffentliche Amtsausschusssitzung statt. Auf der Tagesordnung stehen:

Zum Session-Sitzungsdienst

Bekanntmachung Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters in die Gemeindevertretung Steffenshagen

Bekanntmachung Nachrücker Steffenshagen

Bekanntmachung Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters in die Gemeindevertretung Börgerende-Rethwisch

Bekanntmachung Nachrücker Börgerende – Rethwisch

Öffentliche Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2021

Öffentliche Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2021 für die Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, Börgerende-Rethwisch, Hohenfelde, Ostseebad Nienhagen, Reddelich, Retschow, Steffenshagen und Wittenbeck

Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2021, gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V. mit § 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V).

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Zweitwohnungssteuer-Pflichtigen, die im Kalenderjahr 2021 die gleiche Zweitwohnungssteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2021 durch diese öffentliche Bekanntmachung nach dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Zweitwohnungssteuerbescheide für das Kalenderjahr 2021 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Für diese Bescheide gilt die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung nicht. Diese Steuerfestsetzung hat mit der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Abgabenbescheides für die Zweitwohnungssteuer.

Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Zweitwohnungssteuer erteilt haben, werden gebeten, die Zweitwohnungssteuer 2021 zum 15.Februar, 15.Mai, 15.August und 15.November oder bei Jahreszahlern zum 1. Juli zu entrichten.
Konten der Amtes Bad Doberan Land:

  • Deutsche Kreditbank
    IBAN DE80 120300000000102871
    BIC BYLADEM1001
  • Ostseesparkasse Rostock
    IBAN DE80 130500000505066661
    BIC NOLADE21ROS

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Bad Doberan-Land, der Amtsvorsteher, Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung.

Hinweise:
Das Recht zur Einsicht in die jeweiligen Bescheide wird durch die öffentliche Bekanntmachung nicht berührt.

gez. Lübs
Amtsvorsteher