Hinweise zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB
Vom Land Brandenburg gibt es ein Rundschreiben mit Hinweisen zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB. Es enthält Hinweise zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren aufgrund der Corona-Pandemie und damit einhergehender Schutzmaßnahmen. Den Hinweisen schließt sich das Energieministerium M-V vollumfänglich an und verzichten auf eigene Hinweise.
Rundschreiben – Verfahrensempfehlungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach BauGB