Kinderbetreuung im Amtsbereich
Bis Ende 2019 wurden im Altkreis Bad Doberan Anträge für Kita-Plätze von den kommunalen Ämtern bearbeitet. Dazu gab es entsprechende Verträge mit dem Landkreis, die der Landrat zu 2020 gekündigt hat. Als Gründe dafür wurden die Vereinheitlichung der Verfahren innerhalb des Landkreises und die Steigerung der Effizienz bei der Bearbeitung genannt.
Für unsere Eltern im Amtsbereich bedeutete dies, dass die Anträge fortan in Güstrow bearbeitet wurden. Die Expertise der Sachbearbeiter in den Ämtern wurde nicht mehr benötigt, die Güstrower Kollegen im Jugendamt machen das mit. Soweit die Theorie. Doch es kam, was viele Verwaltungsfachleute kommen gesehen hatten. Völlig überraschend kamen doch Anträge zur Kinderbetreung aus den Kommunen des Altkreises. Es kam zu einem Bearbeitungs-Rückstau, dessen Leidtragenden viele junge Familien waren.
Nach Intervention des Kreistages im Dezember 2020 gelobte das Jugendamt Besserung und hat öffentlich verkündet:
„Für alle Anträge auf Kinderbetreuung, die ab 1. Januar 2020 gestellt werden, gelten klare Bearbeitungsstandards: Die vollständig eingereichten Anträge werden innerhalb von zehn Werktagen bearbeitet. Die Antragsteller erhalten eine Information, dass ihr Antrag eingegangen ist und erfahren so auch kurzfristig, ob Unterlagen für die Bearbeitung fehlen.“
Checkliste für die notwendigen Unterlagen:
- Antrag auf Betreuungsplatz
- Ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung
- Kopie der Geburtsurkunde
- Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten (einkommensabhängig)
- Alle Nachweise über Sozialleistungen
Vollständige Unterlagen hierhin senden:
Landkreis Rostock
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe/Kitaförderung
Am Wall 3 – 5,
18273 Güstrow
E-Mail: kita@lkros.de (nicht größer als 10 MB)
Alle notwendigen Formulare gibt es hier: www.landkreis-rostock.de/kifoeg-formulare
Ulf Lübs
Amtsvorsteher