Mitteilung der Amtsvorsteherin zu geplanten Gemeindefusionen

Zum Ostseezeitungsbericht vom 22. März zum Einwohnerforum über Gemeindefusion in Elmenhorst möchte ich klarstellen:

Dr. Uwe Heinze, ehemaliger Koordinator des Landkreises Rostock für Gemeindefusionen, stellt Sachverhalte einseitig oder falsch dar. Herr Dr. Heinze, einst hauptamtlicher Bürgermeister, war für den Bereich des Landkreises Rostock eingesetzt, um Gemeinden bei Fusionsgesprächen zu unterstützen. Wie er informierte, lief sein Beratervertrag Ende 2018 aus.

Nach dem Bericht der OZ über das Einwohnerforum am 20.03.2019 in Elmenhorst stellt Dr. Heinze die Leistungsfähigkeit der Ämter in Frage. Richtig ist aber, dass mit der Ämterstruktur in Mecklenburg-Vorpommern kleinen Gemeinden die Eigenständigkeit ermöglicht wird. Mit eigener Gemeindevertretung und ehrenamtlichen Bürgermeistern treffen sie bürgernah alle Entscheidungen ihrer örtlichen Gemeinschaft.

Zum Beispiel entscheiden derzeit in den fusionswilligen Gemeinden 41 Mitglieder der Gemeindevertretung:

  • in Elmenhorst/Lichtenhagen 15,
  • im Ostseebad Nienhagen 13 und
  • in Admannshagen-Bargeshagen 13

Im Fall einer Fusion wären es für die Großgemeinde 21. So bestimmt es die Kommunalverfassung von M-V.

Träger der Verwaltungsaufgaben dieser Gemeinden sind die Ämter.Für alle wichtigen Angelegenheiten eines Amtes ist der Amtsausschuss zuständig, besetzt mit Vertretern aller amtsangehöriger Gemeinden. Aus deren Mitte sind die Amtsvorsteher zu wählen. In der Praxis sind es erfahrene Kommunalpolitiker, häufig langjährige Bürgermeister. Als Ehrenbeamte nehmen sie die Aufgaben des gesetzlichen Behördenleiters wahr. So sieht es die Kommunalverfassung vor. Dr. Heinze stellt jedoch deren fachliche Kompetenz in Frage. Er verschweigt aber, dass in den Ämtern zusätzlich hauptamtlich leitende Verwaltungsbeamte mit entsprechender Qualifikation bestellt werden.

In größeren Kommunen mit hauptamtlichem Bürgermeister und eigener Verwaltung liefe das anders, so Dr. Heinze. Richtigerweise räumt er aber ein, dass es für die fusionierte Gemeinde mit 9.000 Einwohnern keine eigene Verwaltung geben wird. Auch als neue große Gemeinde würde diese dem Amt Doberan-Land angehören. Dies wurde durch die Landesregierung eindeutig bestätigt.

Dass die große Gemeinde mit einem hauptamtlichen Bürgermeister die Geschäftsführung des Amtes übernehmen werde, scheint für Dr. Heinze bereits sicher. Unerwähnt bleibt, dass das Amt Doberan-Land dazu auf seine Verwaltung verzichten müsste und diese, mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag, auf die große Gemeinde übertragen muss. Tatsächlich steht derzeit nicht fest, ob das Amt Doberan-Land solch eine Entscheidung treffen wird.

Auch zum Auseinandersetzungsverfahren mit den Ämtern Doberan-Land und Warnow-West hinsichtlich des Personals scheint Dr. Heinze schon klare Vorstellungen zu haben und verweist auf Verträge, die bereits im Internet eingestellt seien. Es handelt sich um Verträge über die die Gemeindevertretungen und die Amtsausschüsse zu entscheiden haben. In keinem der Gremien sind solche Verträge aber bisher behandelt worden.

26. März 2019
Gabriele Kalweit
Die Amtsvorsteherin