Zur aktuellen Rechtsgrundlage für die Einschränkungen durch die Landesregierung schreibt der Städte- und Gemeindetag:
Am heutigen Tage ist die Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) vom 8. Mai 2020 verkündet worden. Diese ersetzt die bisher geltende Corona-Schutz-VO MV, die gleichzeitig außer Kraft tritt. Mit der neuen Verordnung werden einige der im MV Plan 2.0 vorgesehenen Lockerungsmaßnahmen umgesetzt. Andererseits bleiben aber viele der bisherigen Regelungen bestehen. Um die Veränderungen für die praktische Anwendung zu verdeutlichen, haben wir eine Veränderungsfassung gefertigt, in der die erfolgten Änderungen in der neuen Verordnung deutlich gemacht sind.