Telekom Breitbandausbau FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Breitbandausbau Telekom

 

Der Landkreis Rostock koordiniert den Ausbau des staatlich geförderten Glasfasernetzes im Kreisgebiet. Rund 80.000 Adressen sollen an das Breitbandnetz angeschlossen werden und damit eine moderne Internetanbindung erhalten. Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen dazu. Weitere Informationen finden Sie auch auf der überarbeiteten Internetseite des Landkreises: www.landkreis-rostock.de/breitband

 

Warum habe ich einen Brief des Landkreises und der Telekom bekommen?

 

Sie haben einen Brief erhalten, in dem Ihnen ein kostenloser Glasfaseranschluss im Rahmen des vom Bund geförderten Breitbandausbaus durch die Telekom angeboten wird. Ihre Adresse liegt in einem der geförderten Ausbaugebiete. Bedingung für den kostenlosen Anschluss ist eine Anschlussgenehmigung. Wenn Sie nicht der Eigentümer bzw. die Eigentümerin sind, also Mieter oder Pächter an der Adresse, geben Sie das Schreiben bitte an den/die Eigentümer*in weiter.

 

Warum habe ich keinen Brief erhalten?

 

Die Anschreiben werden in drei sogenannten Wellen versendet. Zuerst an alle zweifelsfrei bekannten Adressen, dann an nachgeprüfte Adressen und schließlich werden Postrückläufer noch einmal bearbeitet. Die Telekom will außerdem alle die Adressen nochmals anschreiben, die bereits einen Brief erhalten haben sollten, sich aber nicht zurückgemeldet haben.

Bitte prüfen Sie auf der interaktiven Karte des Landkreises, ob sich Ihre Adresse im Ausbaugebiet befindet: www.landkreis-rostock.de/breitband

Wenn Ihre Adresse nicht im Ausbaugebiet liegt, wird Ihnen kein geförderter Breitbandanschluss angeboten. Der Landkreis ist in Gesprächen mit Land und Bund, um weitere Adressen an das Breitbandnetz anschließen zu können.

 

Warum soll ich eine Anschlussgenehmigung erteilen?

 

Ohne die Genehmigung darf die Telekom nicht bei Ihnen arbeiten. Die Genehmigung macht den eigentlichen Hausanschluss erst möglich, sonst wird die Leitung einfach an Ihrer Adresse vorbeigelegt. Ein nachträglicher Anschluss ist dann kostenpflichtig.

 

Wie ist das Breitbandverfahren bis zum Brief eigentlich gelaufen?

 

Im gesamten Landkreis Rostock sollen rund 80.000 Haushalte an das schnelle Glasfasernetz angeschlossen werden. Der Landkreis ist seit 2016 dafür in 16 Projektgebiete aufgeteilt worden, um die Bundesförderung beantragen, den Breitbandausbau ausschreiben und Telekommunikationsunternehmen mit dem Bau beauftragen zu können. Der Landkreis Rostock war und ist gesetzlich verpflichtet, das jeweils wirtschaftlichste Angebot für den Ausbau eines dieser Gebiete auszuwählen.

 

Wie und warum wurde so entschieden?

 

Alle 16 Projektgebiete im Landkreis Rostock wurden ausgeschrieben. Die Ausschreibungsbedingungen wurden seitens des Bundes mehrfach geändert. Auf die europaweiten Ausschreibungen haben sich mehrere Telekommunikationsunternehmen mit unterschiedlichen Ausbaukonzepten beworben. 14 Projektgebiete sind bereits vergeben. 10 an die Telekom, 4 an die Landwerke MV Breitband GmbH. Für zwei Gebiete steht die Vergabe noch aus. In drei Ausbaugebieten arbeitet die Telekom bereits seit 2019 an der Verlegung der Anschlüsse.

Die Ausbauangebote wurden durch je einen externen technischen und einen juristischen Berater geprüft und ein Vergabevorschlag erarbeitet. Betrachtet wurden dabei im Wesentlichen die Höhe der notwendigen Förderung und die technischen Parameter des Ausbaus. Diese beiden Punkte erhielten die höchste Gewichtung in der Bewertung. Die Vertragsgestaltung für die Kunden war Bestandteil der Prüfung, aufgrund der geringeren Gewichtung jedoch nicht ausschlaggebend in der Bewertung.

 

Warum hat die Telekom den Zuschlag in unserer Gemeinde bekommen?

 

Mit ihrem Ausbaukonzept erhielt die Telekom als wirtschaftlichster Bieter den Zuschlag für 10 Projektgebiete. In einem dieser Gebiete liegt Ihre Gemeinde. Der Projektträger des Bundes, die ateneKOM GmbH, hat die Ausschreibungsergebnisse überprüft und freigegeben. Die Bundesnetzagentur hat die Verträge zwischen dem Landkreis und der Telekom, in denen das Ausbaukonzept enthalten ist, geprüft und ohne Beanstandung genehmigt.