Elektronische Rechnungsstellung (X-Rechnung)

Informationen zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen im XML-Format ab dem 1. Januar 2025

Seit der Einführung der Europäischen Richtlinie im Jahr 2021 sind öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnung) zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Anforderungen wurden im Amt Bad Doberan-Land und für die amtsangehörigen Gemeinden umgesetzt.

Die Grundlage für das Einreichen von E-Rechnungen ist die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Juni 2021 (ERechV_MV). Ab dem 1. April 2023 müssen Rechnungen unabhängig vom Auftragswert über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform im elektronischen Format an öffentliche Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern ausgestellt und übermittelt werden.

Wir bitten Sie daher, zukünftig alle an uns gerichteten Rechnungen im XML-Format über die zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) unter folgendem Link einzureichen:

https://xrechnung-bdr.de

Leidweg-ID Prüfziffer
Amt Bad Doberan-Land 13 0 72 951-K000 93
Admannshagen-Bargeshagen 13 0 72 001-K000 28
Bartenshagen-Parkentin 13 0 72 007-K000 57
Börgerende-Rethwisch 13 0 72 017-K000 73
Hohenfelde 13 0 72 047-K000 24
Nienhagen 13 0 72 075-K000 30
Reddelich 13 0 72 083-K000 04
Retschow 13 0 72 086-K000 67
Steffenshagen 13 0 72 099-K000 49
Wittenbeck 13 0 72 117-K000 39