Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz freilebender Katzen
Neues Schutzgebiet für freilebende Katzen im Amt Doberan-Land.
Das Veterinäramt des Landkreises Rostock hat den Geltungsbereich der Katzenschutzverordnung des Landkreises Rostock erweitert.
Vom 27. Mai an gilt die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen auch im Amt Doberan-Land mit ihren Gemeinden.
Die Verordnung regelt den Umgang mit freilebenden Katzen, legt Pflichten für die Halter*innen von Hauskatzen fest und soll so die unkontrollierte Vermehrung von Katzen verhindern. 2. ÄndVO zum Schutz freilebender Katzen